125. bedauert zutiefst, dass währ
end des bewaffneten Konflikts zwischen Russland un
d Georgien um die Regionen Südossetien und Abchasien im August 2008 durch die Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht Hunderte von Opfern zu
beklagen waren und Zehntausende Menschen vertrieben wurden; erinnert daran, dass
Russland bis zum heutigen Tag nur den ersten Punkt des sechs Pun
...[+++]kte umfassenden Waffenstillstandsabkommens mit Georgien erfüllt hat; missbilligt die vorsätzliche Zerstörung von ethnisch georgischen Dörfern in Südossetien und Abchasien während des Konflikts und in der Zeit danach; betont, dass diese Gewalttaten bis jetzt straffrei geblieben sind;