EUROPA - EU law and publications - EUR-Lex - EUR-Lex - 52016AP0146 - EN - P8_TA(2016)0146 Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Benchmark verwendet werden ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 z
u dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Benchmark verwendet werden (COM(2013)0641 — C7-0301/2013 — 2013/0314(COD)) P8_TC1-COD(2013)0314 Standpunkt des Europäischen Parla
ments festgelegt in erste ...[+++]r Lesung am 28. April 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2016/. des Europäischen Parlaments und des Rates über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung
eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 // Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 z
u dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Benchmark verwendet werden (COM(2013)0641 — C7-0301/2013 — 2013/0314(COD)) // (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren:
erste Lesung) // Standpunkt des Europäischen Parla
ments festgelegt in erster Lesung am 28. April 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2016/. des Europäischen Parlaments und des Rates über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung
eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014