11. stellt fest, dass es dem Rechnungshof nicht möglich war, genaue Angaben zur Höhe und zur Art der Ausgaben
zu machen, die von Bediensteten der Akademie unter Verwendung öffentlicher Mittel für Privatzwecke getätigt wurden; stellt
fest,
dass die Informationen, die die Akademie dem Parlament auf Anfrage zur Verfügung gestellt hat, die Nutzung von Mobiltelefonen, die Nutzung von Fahrzeugen aus dem Fahrzeugpool
...[+++], die Bereitstellung von Mobiliar für Personalunterkünfte und einen kostenlosen Pendeldienst für Bedienstete für Fahrten zu Flughäfen und Bahnhöfen betrafen; stellt fest, dass es laut Angaben der Akademie hierbei um folgende Beträge geht und sich die Situation, was die Rückforderung dieser Beträge betrifft, wie folgt darstellt: