12. unterstreicht, dass vorrangig sämtlichen am wenigsten entwickelten Ländern und den Ländern, die eine Entschuldung benötigen, damit sie die Millennium-Entwicklungsz
iele erreichen, ein Schuldenerlass gewährt wird; unterstreicht, dass der Schuldennachlass nur den
Regierungen gewährt werden sollte, die die Menschenrechte und die Grundsätze der verantwortungsvollen Regierungsführung beachten, und nur unter der Bedingung, dass die Mittel, die die Regierungen aufgrund eines solchen Schuldenerlasses gewinnen, zur Unterstützung der Ärmste
...[+++]n in ihren Gemeinschaften verwendet werden;