In dit geval stelde de Commissie vast dat Nedalco het terrein niet vrijwillig had verkocht, maar een verkoopprijs met de gemeente was overeengekomen waarin een schadevergoeding was inbegrepen.
In der Nedalco-Sache stellte die Kommission fest, dass das Unternehmen seinen Standort nicht freiwillig veräußert hat, sondern sich mit der Gemeinde auf einen Kaufpreis geeinigt hat, der im Einklang mit dem Enteignungsgesetz, nach dem Beteiligte gehalten sind, sich vor der Einleitung einer förmlichen Enteignung um eine gütliche Einigung zu bemühen, auch eine Schadensersatzzahlung enthält.