12. unterstreicht, dass die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf der Grundlage von Verpflichtungen beigetreten sind, deren Einhaltung sie entsprechende Anstrengungen gekostet hat; schlägt vor, dass die Kommission darüber nachdenkt, wie vermieden
werden könnte, dass diese Staaten übermäßig unter den Quotensenkungen zu leiden haben; weist in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Unterschiede bei der Festlegung der B-Quoten für die neuen Mitgliedstaaten hin; begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Zuckerrübenerzeugern in den neuen Mi
tgliedstaa ...[+++]ten einen vollen Ausgleich zu gewähren;