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ie Kommission hat eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Niederlande gerichtet, weil die niederländischen Rechtsvorschriften bestimmen, dass Kraftfahrzeuge und Anhänger,
die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, einer technischen K
ontrolle unterzogen werden müssen, bevor sie in den Niederlanden zugelassen werden dürfen, während für Fahrzeuge und Anhänger, die zuvor in den Niederlanden zugelassen waren und
...[+++] innerhalb des Landes den Eigentümer oder Halter wechseln, eine solche Kontrolle nicht vorgeschrieben ist.