Am 8. Dezember 2008 hat der
Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP be
treffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern
angenommen, in dem acht Kriterien für die Ausfuhr konventioneller Waffen festgelegt werden (1) und ein Konsultations- und Mitteilungsverfahren für Genehmigungsverweigerungen sowie ein Transparenzverfahren, das die Veröffentlichung von Jahresberichten der EU über Waffenausfuhren vorsieht, eingeführt wer
...[+++]den.