9. begrüßt, dass die EU sich – im Geiste der Differenzierung zwischen Israel und dessen Tätigkeiten in den besetzten palästinensischen Gebieten – dazu verpflichtet hat sicherzustellen, dass in allen Abkommen zwischen der EU und Israel unmissverständlich und ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Abkommen auf die von Israel 1967 besetzten Gebiete nicht anwendbar sind, wie der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) in seinen Schlussfolgerungen
vom 20. Juli 2015 bekräftigt hat; nimmt die Leitlinien der Kommission vom 19. Juli 2013 zur Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten in den von Israel seit Juni 1967 bese
...[+++]tzten Gebieten im Hinblick auf von der EU finanzierte Zuschüsse, Preisgelder und Finanzierungsinstrumente ab 2014 sowie das Schreiben von 16 EU-Außenministern vom 13. April 2015 an die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin zur Kenntnis, in dem sie sie auffordern, innerhalb der Kommission eine führende Rolle zu übernehmen, damit die Arbeit an den EU-weiten Leitlinien über die Kennzeichnung von Erzeugnissen aus den israelischen Siedlungen fertiggestellt wird;