14. begrüßt die Annahme der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung und des Aktionsplans für den Zeitraum 2013–2018 und betont, dass es für deren ordnungsgemäße Umsetzung als Teil der EU-Bedingungen – ohne die der Beitritt nicht gelingen wird – kontinuierlicher Anstrengungen bedarf; unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen Finanzierung für die ordnungsgemäße Umsetzung der Strategie; betont, dass der politische Wille für Untersuchungen prominenter Korruptionsfälle und mögliche Verurteilungen, einschließlich
der 24 umstrittenen Privatisierungen, die von dem Rat für Korruptionsbekämpfung aufgeführt werden, von wesentlicher Be
...[+++]deutung ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die ersten Ergebnisse und rechtskräftigen Urteile im Kampf gegen Korruption; betont, dass institutionelle Kapazitäten aufgebaut, die Rechtsstaatlichkeit gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen den Instanzen intensiviert werden müssen, insbesondere was das Justizwesen und die Organe der Strafverfolgung betrifft, um gegen komplexe Fällen systemischer Korruption und mit Finanzermittlungen vorzugehen; ist der Auffassung, dass die rechtliche Zuständigkeit und die Ressourcen des Amtes für Korruptionsbekämpfung gestärkt werden sollten; betont, dass die Finanzierung aller politischen Parteien transparent sein und EU-Normen entsprechen muss; fordert die Staatsorgane auf, das Gesetz über Hinweisgeber anzunehmen und seine sofortige und reibungslose Umsetzung als notwendigen Bestandteil der Strategie zur Korruptionsbekämpfung sicherzustellen;