25. erinnert die Agenturen daran, dass sie bei der Festlegung der
Personalpolitik die allgemeine Personalplanung an die ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen und verwaltungstechnischen Mittel anpassen müssen, damit die Personalpolitik kohärent und bed
arfsgemäß gestaltet werden kann; erinnert auße
rdem daran, dass in diesen Plänen grundlegende Aspekte wie geschlechtsspezifische und geografische Ausgewogenhe
...[+++]it berücksichtigt werden sollten; begrüßt in diesem Sinne die von der Kommission im Fahrplan in Betracht gezogenen Initiativen sowie die Tatsache, dass die Besonderheiten der Agenturen bereits im laufenden Überprüfungsverfahren des Beamtenstatuts anerkannt werden;