Nichtsdestotrotz ist es aus den genannten Gründen unabdingbar, d
ass das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission - nach Maßgabe der ihnen im Rahmen des Legislativprozesses zufallenden Aufgaben - sich bei der
Schaffung jedweder neuen Regulierungsagentur zur Einhaltung bestimmter Kriterien und Bedingungen verpflichten, um auf diese Weise zur Verbesserung des Regierungshandeln der Union beizutragen. Mit Blick darauf schlägt die Kommission deshalb vor, Rahmenbedingungen für die Hinzuziehung von Regulierungsagenturen im Wege eines
...[+++] geeigneten Rechtsinstruments zu definieren.