Er fügt hinzu, dass Artikel 151 vom Verfassungsgeber angenommen worden sei, obwohl er den Gesetzesvorschlag, d
er die angefochtene Bestimmung enthalten habe, gekannt
habe, dass in den Vorarbeiten hervorgehoben werde, dass der Vorschlag zur Revision von Artikel 151 im Zusammenhang mit diesem Gesetzesvorschlag
habe gelesen werden müssen, und dass der Verfassungsgeber somit sein Einverständnis mit der Weise erteilt
habe, auf die der Gesetzgeber beabsichtigt
habe, Artikel 151 d
...[+++]er Verfassung auszuführen.