F. in der Erwägung, dass die Bürger und Einwohner
Europas mit Recht erwarten, dass es für die Angelegenheiten, die sie dem Petitionsausschuss vorbringen, innerhalb des rechtlichen Rahmens der Europ
äischen Union sowie einer angemessenen Zeitfrist eine Lösung gibt, auf die sie vertrauen können, wenn es um die Wahrnehmung ihrer Rechte als Unionsbürger, insbesondere den Schutz ihrer natürlichen Umgebung, von Gesundheit, Freizügigkeit, Würde und von Grundre
...[+++]chten geht;