Steuerrückbehalt und Quellen
steuer: Die Schweiz wendet für Rückbehalt und Quellensteuer die
gleichen Sätze wie Belgien, Luxemburg und Österreich an - 15 % w
ährend der - am 1. Januar 2004 beginnenden - er
sten drei Jahre der Übergangszeit 20 % ab dem 1. Januar 2007 und 35 % ab dem 1.
...[+++] class=yellow3>Januar 2010. In den Anwendungsbereich des Abkommens sind unter anderem die Definition der Zahlstelle, der Zinserträge, einschließlich der Zinserträge aus treuhänderischen Einlagen und Schweizer Investmentfonds, einzubeziehen.