Da das Ziel der Maßnahme, nämlich auf unvermittelt auftretende, schwerwiegende Betrugsfälle im Bereich der Mehrwertsteuer, die sehr häufig eine internationale Dimension haben, zu reagieren, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend
verwirklicht werden kann, da diese auf sich allein gestellt nicht in der Lage sind, den mehrere Länder gleichzeitig betreffenden Betrugskreisläufen bei neuen Formen des Handels zu begegnen und daher besser auf Unionsebene zu verwirklichen ist, damit eine schnellere, und dementsprechend angemessenere und wirksamere Reaktion auf solche Betrugsfälle möglich wird, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 de
...[+++]s Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden.