Vorbedingung für die Pflicht zur Rückübernahme eines Dri
ttstaatsangehörigen oder eines Staatenlosen ist, dass die rückzuübernehmende Person
a) im Besitz eines gültigen Visums oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung des ersuchten Staates ist
oder zum Zeitpunkt der Einreise war
oder b) nach einem Aufenthalt im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates
oder ein
er Durchreise durch sein Hoheitsge ...[+++]biet illegal und auf direktem Wege in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates eingereist ist.