84. ist besorgt darüber, dass trotz der Angaben des Rechnungshofs in seinem jährlichen Arbeitsprogramm 2011 und der ständigen Aufforderungen seitens des Parlaments der Sonderbericht über eine vergleichende Kostenanalyse der Agenturen nicht vorgelegt wurde; erkennt die Bemühungen des Rechnungshof
s an, dem Parlament Informationen zur vergleichenden Kostenanalyse der Agenturen zur Verfügung zu stellen; ist jedoch verwundert darüber, dass der Präsident des Rechnungshofs am 15. Februar 2012 dem Präsidenten des Parlaments ein Schreiben mit einem Anhang übermittelt hat, in dem im Wesentlichen erklärt wird, dass der Anhang (i) kein Sonderberi
...[+++]cht über eine vergleichende Kostenanalyse der Agenturen sei, dass er (ii) vertraulich sei und dass er (iii) für die Entlastung 2011 verwendet werden könne, obwohl die Daten in dem Anhang die Jahre 2008–2010 betreffen; bedauert, dass der Rechnungshof nicht beabsichtigt, den Sonderbericht über die vergleichende Kostenanalyse der Agenturen herauszugeben, wie aus dem Schreiben des Hofes an die Entlastungsbehörde vom 18. April 2012 hervorgeht;