Das Zweite, was passieren soll und wofür wir
bereits die ersten organisatorischen Maßnahmen in diesem Hause ergriffen haben, ist die Einrichtung einer aus Berichterstattern und Schattenberichterstattern der beiden beteiligten Ausschüsse bestehenden Projektgruppe, einer Arbeitsgruppe, die den Zweck hat, intensiv die Arbeit der Kommission, der Wissenschaftler und des Netzwerkes zu begleiten und bei bestimmten rechtspolitischen Fragen auch eine po
litical guidance zu geben, zum Beispiel bei der Frage der Abgrenzung, was „Business-to-busin
...[+++]ess“ - und was „Business-to-consumer“ -Recht sein soll.