Um im Zeitraum zwischen dem ursprünglich vorgesehenen Gel
tungsbeginn und dem neuen Geltungsbeginn Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss in der Marktmissbrauchsvero
rdnung klargestellt werden, dass die in MiFID I dargelegten Konzepte und Vorschriften bis zum
neuen Geltungsbeginn von MiFID II zu verwenden sind. Die Marktmissbrauchsverordnung verweist auch auf Konzepte, die durch MiFID II eingeführt werden, z. B. organisierte Handelssysteme, KMU-Wachstumsmärkte (KMU: kleine und mittlere Unterneh
...[+++]men) sowie Emissionszertifikate bzw. darauf beruhende Auktionsobjekte.