Allerdings vertrat, wie unter den Erwägungsgründen 56 und 57 der oben genannten Verordnung des Rates erläutert wird, der
Rat die Auffassung, dass in Anbetracht der Komplexität der Sachlage — nämlich 1. der starken Schwankungen des Preises der betroffenen Ware, was indexierte Mindestpreise in irgendeiner Form erfordern würde, ohne dass sich die Schwankungen allerdings in hinreichendem Maße durch den wichtigsten kostentreibenden Faktor erklären
ließen, und 2. der besonderen Marktsituation für die betroffene Ware — es Acron ausn
ahmsweise ...[+++]gestattet werden sollte, sein Verpflichtungsangebot innerhalb von 10 Kalendertagen nach Inkrafttreten der genannten Verordnung zu vervollständigen.