15. erkennt an, dass einige Entwicklungsländer und eini
ge der am wenigsten entwickelten Länder kaum oder gar nicht in der Lage sind, den Dienstleistungssektor, der zuvor unter öffentlicher Kontrolle oder in öffentlichem Besitz war, zu regulieren, und fordert die Kommission auf, i
n den Bereichen, in denen das betreffende Entwicklungsland ernsthafte, die Entwicklung betreffende Einwände hat, mit Vorsicht und Augenmaß vorzugehen; weist nachdrücklich darauf hin, dass bestimmte Dienstleistungssekt
...[+++]oren, beispielsweise die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung, in den Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern von besonderer Bedeutung sind, unmittelbare und schwerwiegende Auswirkungen auf das tägliche Leben ihrer Einwohner haben und deshalb eine besondere Behandlung erfordern;