Der von der Kommission vorgelegte Verordnun
gsvorschlag enthält nach wie vor zahlreiche Unklarheiten, zum Beispiel in der Frage, wie sich die in der Verordnung enthaltene Regelung auf die Herstellung und die Kontrolle des Vertriebs von forstlichem Vermehrungsgut
auswirken wird, da hier ein anderes Klassifizierungssystem, andere Begriffsbestimmungen und andere Grundlagen der Kontrolle und Beaufsichtigung gelten als für Vermehrungsgut landwirtschaftlicher Kulturen, während diese
doch unveränderlich ...[+++]sein sollten.