9. betont die Notwendigkeit, Frauen an Verhandlungen über die Beendigung bewaffneter Konflikte zu beteiligen, und fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, die Krieg führenden Parteien bei jeder Gelegenheit zu veranlassen, dies gebührend zu berücksichtigen und fordert, dass die Konzepte der „Übergangsjustiz“ bei den Friedensprozessen und beim Übergang zur Demokratie und zum Rechtsstaat unter Respektierung der Rechte der Opfer angewandt werden und dass eine paritätische Beteiligung von Frauen an den
zu bildenden Untersuchungsausschüssen zur Wiederaussöhnung sowie die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die von diesen A
...[+++]usschüssen angenommenen Maßnahmen erwogen wird;