Forschung im Bereich der Nutzung mensc
hlicher Stammzellen kann, abhängig sowohl vom Inhalt des wissenschaftlichen Projekts als auch von den Rechtvorschriften der betroffenen Mitgliedstaaten finanziert werden; Forschungstätigkeite
n, bei denen adulte Stammzellen und umprogrammierte adulte Zellen verwendet werden, sollten bei der Finanzierung vorrangig berücksichtigt werden. Es gibt keine Beschränkungen im Hinbli
...[+++]ck auf die Finanzierung von Forschungen an bereits in wissenschaftlichen Laboratorien existierenden Stammzellreihen.