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. betont, dass Arbeitnehmer nur bei rechtzeitiger Unterrichtung und Anhörung Entscheidungen beeinflussen und sich positiv an der Umsetzung der Ren
tabilitätsziele des Unternehmen beteiligen können und sie daher u. a. bei Umstrukturierungen, Fusionen, Käufen und Verkäufen von Unternehmen sowie Übernahmen durch Finanzinvestoren, wie z. B. Hedge-Fonds, Private Equity-Fonds und Staatsfonds, rechtzeitig vor der Annahme entsprechender Beschlüsse informiert und umfassend konsultiert werden müssen; ist deshalb der Auffassung, dass bei der Überarbeitung der Richt
...[+++]linie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft eine klare Definition des Rechts der Arbeitnehmer auf Information und Konsultation festzulegen ist;