6. verweist auf die Notwendigkeit des A
ustauschs bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten; fordert zur Zusammenarbeit, zur
Zusammenführung des Know-how und zur gemeinsamen Nutzung bewährter Praktiken durch die Marktüberwachungsbehörden auf; erinnert an die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden bei der angemessenen Kontrolle von in die EU gelangenden Produkten an den Außengrenzen; erkennt den wichtigen Beitrag an, den PROSAFE heute für die Koordinierung gemeinsamer Marktüberwachungsaktione
...[+++]n und den Austausch bewährter Praktiken im Rahmen der Produktsicherheitsrichtlinie leistet; fordert die Kommission daher auf, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen PROSAFE in Bezug auf harmonisierte und nicht harmonisierte Produkte als Plattform für eine umfassendere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten dienen könnte; hält es für erforderlich, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen und PROSAFE die zur Ausführung dieser Aufgabe erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen; hebt hervor, dass die Koordinierung durch PROSAFE derzeit durch begrenzte Mittel und seine informelle Struktur begrenzt ist;