In Bezug auf die Personen, die zu den Kategorien c), d) und e) gehören, urteilt der Internierungsrichter auf ihren Antrag hin gemäß den Bestimmungen von Titel III, ob sie ein unmittelbares und rec
htmäßiges Interesse haben; 10. Dringlichkeit: ein Umstand, der der Ermessensbefugnis der Kammer zum Schutz der Gesellschaft des Strafvollstreckungsgerichts überlassen wird und der sich auf einen Antrag auf
Gewährung, Änderung oder Widerrufung einer Vollstreckungsmodalität bezieht, über den unmittelbar beraten werden muss, im Interesse der Si
...[+++]cherheit und/oder der gesellschaftlichen Wiedereingliederung der internierten Person, ohne Ladung und ohne Erscheinen der Parteien; 11. Kabinettsentscheidung: eine Entscheidung des Einzelvorsitzenden der Kammer zum Schutz der Gesellschaft, ohne Ladung und ohne Erscheinen der Parteien ».