Die Kommission hat Stellungnahmen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und nationaler Parlamente, Strafverteidigern, Bürgern und Gruppen der Zivilgesellschaft
erhalten, in denen eine Reihe von Problemen bei der Anwendung des EHB hervorgehoben wird: kein Anspruch auf rechtliche Vertretung im Ausstellungsmitgliedstaat während des Übergabeverfahrens im Vollstreckungsmitgliedstaat, Haftbedingungen in einigen Mitgliedstaaten in Verbindung mit bisweilen langer Untersuchungshaft der übergebenen Personen und der uneinheitlichen Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch die Ausstellungsmitgliedstaaten, was dazu führt, dass
...[+++] der Vollstreckungsmitgliedstaat Übergabeersuchen bei minder schweren Straftaten nachkommen muss, ohne die Verhältnismäßigkeit nachprüfen zu können.