Für die Berechnung des Rangalter
s bei der Anwerbung werden ebenfalls die Dienste berücksichtigt, die der Bedienstete als Mitglied des Vertragspersonals und ohne freiwillige Unterbrechung effektiv in den Dienststellen der Wal
lonischen Regierung oder den Einrichtungen öffentlichen Interesses, die v
on ihr abhängen und deren Personal vorliegenden Erlass unterliegt, in einer Dienststufe geleistet hat, die wenigstens seiner Dienststufe b
...[+++]ei der Anwerbung entspricht.