Obwohl ich ein Anhänger einheitlicher Zulassungskriterien ohne Ausnahmen war, glaube ich, dass der Text des vorgeschlagenen Änderungsantrags Nummer 36, der es ermöglicht, nationale Regelungen für Medikamente, die ausschließlich über eine nationale Registrierung verfügen und vor dem 1. Januar 1998 zugelassen worden sind, weiterhin gelten zu lassen, keinen Hinderungsgrund für eine Harmonisierung auf europäischer Ebene darstellen sollte. Denn dieser Text ist wirklich gut durchdacht und bietet ausreichend Garantien, wie etwa die Anforderung, die Kommission über entsprechende Entscheidungen zu informieren, wenn nationale Regelungen weiter Bestand haben sollen, oder auch die Maßgabe,
...[+++] zu den EU-Regelungen zu wechseln, wenn ein Medikament bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen worden ist.