Was die Richtlinie 94/62/EG betrifft, sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Beispiele für die Definition von Gegenständen,
die als Verpackung gelten, zu überprüfen und, falls erforderlich, zu ändern sowie
festzulegen, unter welchen Bedingungen die Konzentrationen von Schwermetallen, die sich in Verpackungen oder Verpackungskomponenten befinden, auf einige Materialien und Produktkreisläufe keine Anwendung finden, welche Arten von Verpackungen von der Anforderung in Bezug auf die Konzentrationen ausgenommen sind, und die tech
...[+++]nischen Maßnahmen festzulegen, die notwendig sind, um Schwierigkeiten bei der Anwendung der Bestimmungen dieser Richtlinie zu begegnen.