Verhängung wirksamer, angemessener und abschr
eckender Sanktionen gegen Erdgasunternehmen, die ihren aus dieser Richtlinie oder etwaigen Entscheidungen der Regulierungsbehör
de oder der Agentur erwachsenden Verpflichtungen nicht nachkommen, oder Vorschlag, dass eine zuständige Stelle derartige Sanktionen verhängt ; ferner Auferlegung oder Vorschlag von Geldstrafen in Höhe von bis zu 10 % des Jahresumsatzes des Übertragungsnetzbetreibers für den Übertragungsnetzbetreiber bzw. das vertikal integrierte Unternehmen wegen N
ichterfüll ...[+++]ung ihrer Verpflichtungen aufgrund dieser Richtlinie;