N. in der Erwägung, dass einseitige einzelstaatliche Maßnahmen sich in vielen Fällen als unwirksam, ungenügend und in einigen Fällen sogar kontraproduktiv erwiesen haben, weshalb ein koordinierter mehrg
leisiger Ansatz auf nationaler, internationaler und EU-Ebene notwendig ist; in der Erwägung, dass Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und aggressive Steuerplanung nur wirksam bekämpft werden können, wenn die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der verschiedenen Mitgliedstaaten wesentlich verstärkt und zudem die Zusammenarbeit der Steuerbehörden mit den jeweiligen Strafverf
olgungsbehörden des ...[+++]betreffenden Mitgliedstaats ausgebaut werden;