U
m eine wirksame Umsetzung dieses mehrjährigen Zyklus zu flankieren, sollten zur Finanzierung im Rahmen des durch diese Vero
rdnung geschaffenen Instruments (im Folgenden „Instrument“) alle möglichen Vollzugsmethoden nach der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates , gegebenenfalls einschließlich der indirekten Mittelverwa
ltung, herangezogen werden, damit die rechtzeitige und wirksame Durchfüh
...[+++]rung der Maßnahmen und Vorhaben sichergestellt wird.