Der Rat kam zu dem Schluss, dass die Union grundsätzlich in der Lage ist, EU-geführte militärische Krisenbewältigu
ngsoperationen, bei denen die Notwendigkeit einer raschen Reaktion besteht, durchzufüh
ren; abhängig wäre dies allerdings von der politischen Bereitschaft und Fähigkeit zur Beschleunigung der Entscheidungsfindung, welche eine rechtzeitige Planung der militärischen Krisenreaktion und Vorbereitung der Streitkräfte ermöglichen wird, und von der Bereitschaft der Mitgliedstaaten, die für die Durchführung de
...[+++]r Operation erforderlichen interoperablen Mittel und Fähigkeiten rasch zur Verfügung zu stellen.