Was das Argument der Kommission (23) anbelangt, demzufolge die Übertragung de
r Vermögenswerte es nicht nur ermögliche, die Aktiva in Sicherheit zu bringen, was nach dem Urteil in der Rechtssache „CDA“ gestattet ist, sondern auc
h, eine Struktur zu schaffen, mit der sich neue Investitionen finanzieren lassen, wie z. B. der Ankauf der Gesellschaft „Coulonge“, genüg
e es festzustellen, dass ...[+++] der Erwerb der Gesellschaft „Coulonge Services“ durch die „Sernam Xpress“ zeitgleich mit der Beherrschungsbeteiligung des „BCP“ an der „Sernam Xpress“ erfolgte, und
dass diese erst infolge der Übernahme durch den „BCP“ mithilfe einer frischen Kapitalspritze die Unterstützung für die
sen Erwerb bekommen konnte.