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st besorgt darüber, dass der Rechnungshof nach wie vor feststellt, dass "Konzeption und Gebrauch von Indi
katoren seitens der Kommission noch nicht ausreichen, um eine durchgängige Überwachung der Qualität der internen Kontrollsysteme sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu gewährleisten" (Ziffer 1.53); teilt uneingeschränkt die – auf INTOSAI-Standards basierende – Auffassung des Rechnungshofes, dass die Verwaltung für
die Entwicklung der ...[+++]Indikatoren verantwortlich ist, die eine genaue Bewertung der Fortschritte ermöglichen;