17. ford
ert, dass sämtliche Formen von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen beseitigt werden, und legt daher den Vereinten Nationen eindringlich nahe, die Ausmerzung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen als vorrangiges Ziel festzulegen, weiterhin Maßnahmen auszuarbeiten, die ein besonderes Augenmerk auf extreme Formen von Gewalt lenken, etwa häusliche Gewalt, Ehrenmord, Menschenhandel, Zwangsheirat, sexuelle Ausbeutung und Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen, insbesond
...[+++]ere bei Frauen in Kriegsgebieten, und die Folgen zu bekämpfen, die Gewalt gegen Frauen für die Gesellschaft nach sich zieht, etwa eine ungleiche Entwicklung sowie Diskriminierung und Schutzbedürftigkeit von Frauen in wirtschaftlicher Hinsicht; ist der Ansicht, dass Gewalt gegen Frauen eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte darstellt und niemals aus religiösen, kulturellen oder traditionellen Gründen gerechtfertigt werden darf;