In der Erwägung, dass es aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände schwierig ist, die I
dentität eines oder mehrerer Verursacher und dere
n eventuellen Beteiligungsanteil eindeutig festzulegen, dass außerdem die Vielzahl der Betreiber, die an dem Standort aufeinanderfolgten, und die Schwierigkeiten, den verschiedenen gemischten Verschmutzungen aus der Vergangenheit gleicher Art (Kohlenwasserstoffe) ein Datum zuzuordnen, zu
r Folge haben, dass kein ...[+++] mutmaßlicher Verursacher demnach leicht ermittelt werden kann;