Der Rat behielt die Unterscheidung des Kommissionsvorschlags bei, dass nämlich diese neue Art von Interventionen im Wohn
ungsbau in allen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestel
lt werden sollte, während „neue“ Mitgliedstaat
en (EU-12) nach den bestehenden EFRE-Bestimmungen (und mit höchstens 3 % der EFRE-Zuteilung für die betreffenden operationellen Programme bzw. 2 % der gesamten EFRE-Zuweisung auf nationaler Eb
ene) weiterhin auch ...[+++]andere Wohnungsbauausgaben finanzieren können).