- können ähnliche und untereinander austauschbare Zutaten, die bei der Herstellung ode
r Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden können, ohne dass sie dessen Zusammensetzung, dessen Art oder
dessen empfundenen Wert verändern, und die weniger als 2 v. H. des Enderzeugnisses ausmachen, im Verzeichnis der Zutaten mit dem Vermerk 'Enthält.und/oder..'. aufgeführt
werden, sofern mindestens eine von höchstens zwei Zutaten im Enderzeugnis vorhanden ist
...[+++].