„
Erstellt ein Mitgliedstaat ein fakultatives oder obligatorisches Programm zur Bekämpfung einer bei Equiden vorkommenden Krankheit oder hat er ein solches Programm erstellt, so kann er dieses Programm innerhalb von sechs
Monaten ab dem 4. Juli 1990 für Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und das Vereinigte Königreich, ab dem 1. Januar 1995 für Österreich, Finnland und Schwe
den, ab dem 1. Mai 2004 für die Tschechisch ...[+++]e Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei, ab dem 1. Januar 2007 für Bulgarien und Rumänien und ab dem 1. Juli 2013 für Kroatien der Kommission vorlegen; dabei macht er insbesondere folgende Angaben:“.