Daher hat die Kommission dargelegt, daß sie zahlreiche Änderungsanträge, darunter einige wesentlic
he Änderungen, ganz oder teilweise akzeptieren kann. Diese betreffen unter anderem: - eine regelmäßigere Unterrichtung des Europäischen Parlaments über die strukturpolitische Tätigkeit der Gemeinschaft, und zwar durch Mitteilungen ihrer Entscheidungen und durch die Verstärkung des Inhalts der Jahresberichte, jedoch unter Wahrung der Verwal
tungsbefugnisse der einzelnen Instituti ...[+++]onen; - eine stärkere Berücksichtigung der übrigen Gemeinschaftspolitiken, unter anderem der Umweltpolitik entsprechend den Grundsätzen einer dauerhaften Entwicklung, der Chancengleichheit für Männer und Frauen usw.; - ein expliziteres Verfahren für die Festlegung der Ziel-2- und Ziel-5b- Fördergebiete, bei dem die Beteiligung der Mitgliedstaaten hervorgehoben wird; - eine größere Transparenz der Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten.