« Um zum stellvertretenden Richter ernannt werden zu können, muss der Kandidat Doktor oder Lizentiat der Rechte sein und während mindestens fünf Jahren bei der Rechtsanwaltschaft tätig gewesen sein, ein gerichtliches Amt oder den Beruf ei
nes Notars ausgeübt haben oder das Amt eines Gerichtsrats, Auditors, beigeordneten Auditors, Referenten beim Kassationshof, eines Referenten, beigeordneten Referenten beim Staatsrat oder das Amt eines Referenten beim Verfassungsgerichtshof oder das Amt eines Referenten oder Juristen bei der Staatsanwaltschaft bei den Appellationshöfen und den Gerichten erster Instanz ausgeübt haben oder ein akademisches
...[+++]oder rechtswissenschaftliches Amt ausgeübt haben ».