I. in der Erwägung,
dass Jerusalem von Israel 1980 mit dem Jerusalemge
setz („Grundgesetz: Jerusalem Hauptstadt Israels“) zur
ungeteilten, vereinigten Hauptstadt
Israels erklärt wurde, was im Widerspruch zur Resolution 478 (
1980) des VN-Sicherheitsrates steht; in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012 nochmals hervorgehoben wurde, dass auf
dem Verhan ...[+++]dlungsweg eine Lösung für den Status von Jerusalem als künftiger Hauptstadt zweier Staaten gefunden werden muss; in der Erwägung, dass sich die Wahrscheinlichkeit, dass Jerusalem in der Zukunft die Hauptstadt zweier Staaten wird, aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Ostjerusalem zunehmend verringert und dass diese Lösung kaum noch erreichbar ist; in der Erwägung, dass einerseits Ostjerusalem immer stärker vom Westjordanland, andererseits das historische Becken Jerusalems zunehmend vom übrigen Ostjerusalem abgekoppelt wird;