72. stellt nachdrücklich fest, d
ass neue Grenzschutzinstrumente oder umfangreiche Datenspeicher
systeme erst dann eingeführ
t werden sollten, wenn die bestehenden Instrumente voll funktionsfähig, sicher und zuverlässig sind, und fordert eine eingehende Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit neuer Instrumente für Bereiche wie Ein- und Ausreise, das Registrierungsprogramm für Reisende, Fluggastdatensätze
und das System für vorherige ...[+++] Reisegenehmigungen;