16. fordert die Kommission auf, die Möglich
keit zu prüfen, nur einen Teil einer Initiative zu re
gistrieren, für den Fall, dass die gesamte Initiative nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommission fällt; fordert die Kommission auf, im Bewusstsein, dass der Dialog mit den Organisatoren von
europäischen Bürgerinitiativen und ihre Einbeziehung während des gesamten Verfahrens von entscheidender Bedeutung ist, d
...[+++]en Organisatoren zum Zeitpunkt der Registrierung einen Hinweis darauf zu geben, welchen Teil sie registrieren lassen können, und das Parlament über ihre Entscheidung bezüglich der Registrierung der europäischen Bürgerinitiative zu informieren; fordert die Kommission auf, auch Möglichkeiten zu erkunden, wie Initiativen oder die Teile von Initiativen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommission fallen, an die zuständige Behörde auf nationaler oder regionaler Ebene weitergeleitet werden können;