Die Kommission griff dahe
r auf die folgenden Informationsquellen zurück: die von einigen US-amerikanischen Biodieselherstellern in der Einleitungsphase bei der Beantwortung der Fragebogen für die Zwecke der Stichprobenbildung vorgelegten Daten, Eurostat, den Antrag auf Auslaufüberprüfung, nachfolgende Vorlagen des Antragstellers, den Verband der US-amerikanischen Biodieselhersteller (US National Biodiesel Board, im Folgenden „NBB“), die Webseiten der US Energy Information Administration (EIA), des US Department of Energy und der Inter
...[+++]nationalen Handelskommission der Vereinigten Staaten.