41. erinnert die Kommission an ihre eigene Erklärung, dass sich die Sachverständigengruppe für Medizinprodukte aus "interessierten Parteien" zusammensetzt, die die Kommission bei der Umsetzung und praktischen Anwendung der Richtlinie Nr. 90/385/EWG des Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische Geräte unterstützen; hält es daher für außerorden
tlich wichtig, dass eine Beteiligung aller interessierten Parteien, wie zum Beispiel Fachkräfte des Gesundheitswesens, Zahnärzte, Toxikologen, klinische Umweltmediziner, Patientenvertretungen und Gruppen der öffentlich
...[+++]en Gesundheit an der Sachverständigengruppe für Medizinprodukte gewährleistet ist, um eine ausgewogene Repräsentation der unterschiedlichen Sichtweisen sicherzustellen;